Allgemeine Bedingungen und Konditionen
Allgemeine Bedingungen für die Vermietung von Schaluppen und Segelbooten
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
- Vermieter; Sloep&Meer in Kortgene, Teil von Van der Vlies Nautic in Goes.
- Mieter; die Person, mit der der Vermieter den Mietvertrag abgeschlossen hat, mit einem Mindestalter von 18 Jahren.
- Mietvertrag; Vertrag zwischen Vermieter und Mieter über die Anmietung eines Schiffes.
- Versicherung; Haftpflicht- und Kaskoversicherung bei den Nationale Nederlanden Verzekeringen abgeschlossen. Für die Anmietung der Schiffe gelten die Versicherungsbedingungen dieser Gesellschaft. Die Bedingungen und die dazugehörigen Klauseln können in den Geschäftsräumen des Vermieters eingesehen werden. Auf Gewässern, die auf der Wasserkarte als verboten für Boote mit mechanischem Antrieb gekennzeichnet sind, ist das Bootfahren bei Windstärke 6 oder höher nicht erlaubt.
- Kaution: Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung (€ 250,- bis € 500,-) der Haftpflicht- und Kaskoversicherung pro Schadensfall oder, falls anders angegeben, vom Mieter an den Vermieter bei Übernahme des Schiffes zu zahlen.
Artikel 2: Pflichten des Mieters
- Vor der Abreise sollten die Parteien den Vertrag unterzeichnen, um sich zu einigen.
- Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bei der Abholung des Schiffes einen gültigen Ausweis auszuhändigen. Der Vermieter wird eine Kopie anfertigen.
- Der Mieter muss das geleaste Schiff – während der Vertragslaufzeit – persönlich nutzen. Der Mieter darf das Schiff nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters verleihen, vermieten oder verleasen.
- Die Kaution muss immer im Voraus an den Vermieter gezahlt werden, ebenso wie die sonstigen Mietkosten.
- Während der Mietzeit ist der Mieter für die ordnungsgemäße Nutzung des Schiffes sowie für die regelmäßige Kontrolle und ggf. Sicherung des Schiffes, des Motors und des Inventars verantwortlich. Am Ende der Mietzeit hat der Mieter dem Vermieter das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort in demselben Zustand zu übergeben, in dem er es erhalten hat. Dies liegt im Ermessen des Vermieters.
- Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Nutzung des Schiffes stehen, wie Hafen-, Brücken-, Kai-, Schleusen- und Liegeplatzgebühren, Bußgelder usw., gehen zu Lasten des Mieters.
- Der Mieter braucht die Erlaubnis des Vermieters, um Reparaturen durchführen zu lassen. Der Vermieter erstattet dem Mieter die Kosten für Reparaturen, wenn er dafür Einzelverbindungsnachweise vorlegt.
- Der Mieter muss dem Vermieter Schäden jeglicher Art oder Tatsachen und/oder Umstände, die vernünftigerweise zu Schäden führen könnten, so schnell wie möglich melden.
- Der Mieter ist verpflichtet, das Schiff sauber zurückzugeben. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung werden Reinigungskosten in Höhe von mindestens 35,00 € (inkl. MwSt.) berechnet.
- Der Mieter muss den Anweisungen des Vermieters Folge leisten, um das Schiff zu erhalten und die Rechte des Vermieters zu wahren. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung kann dazu führen, dass der Mieter in vollem Umfang für Schäden und Kosten, einschließlich entgangener Einnahmen, haftet.
- Erforderlichenfalls muss der Mieter einen für das Schiff geeigneten Kraftstoff tanken. Schäden, die durch die Verabreichung von falschem Kraftstoff verursacht werden, gehen zu Lasten des Mieters.
- Der Mieter darf das Boot nicht für Geschwindigkeits- und/oder Geschicklichkeitswettbewerbe nutzen.
- Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags oder der Online-Buchung (auf Anweisung) erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass eine Kopie seines Personalausweises angefertigt wird. Diese Kopie wird innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der Mietzeit vernichtet, es sei denn, dies wird von Versicherungen, Polizei, Justiz oder anderen Behörden verlangt.
- Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages oder der Online-Buchung eines Schiffes (auf Anweisung) erklärt sich der Mieter mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Artikel 3 Pflichten des Vermieters
- Zu Beginn des Mietzeitraums übergibt der Vermieter das Schiff an den Leasingnehmer. Der Vermieter muss sich vergewissern, dass sich das Schiff in einem guten Zustand befindet und für die vorgesehene Nutzung geeignet ist.
- Der Vermieter ist verpflichtet, das Schiff im Namen des Mieters gegen Haftpflicht- und Kaskoschäden bei Fahrten in dem zwischen Vermieter und Mieter vereinbarten Fahrtgebiet zu versichern.
- Die Kosten für die normale Instandhaltung und die Behebung von Mängeln gehen zu Lasten des Vermieters.
- Der Vermieter zahlt dem Mieter die Kaution (nach Abzug der noch zu begleichenden Kosten oder Schäden) innerhalb von 72 Stunden nach Beendigung des Mietzeitraums zurück, sofern die Schadenshöhe bekannt ist. Wenn der Schaden nicht bekannt ist, müssen die Kosten zunächst von einem Reparaturunternehmen oder Sachverständigen ermittelt werden. Nachdem diese Kosten ermittelt wurden, wird ein eventuell verbleibender Restbetrag zurückerstattet.
- Die Kaution wird (nach Abzug der noch zu begleichenden Kosten oder Schäden) in der gleichen Weise zurückerstattet, wie sie vom Mieter gezahlt wurde. Nachdem der Vermieter die Erstattung vorgenommen hat, ist es Aufgabe der Banken und Kreditkartenunternehmen, diesen Auftrag zu bearbeiten. Auf die Dauer und Geschwindigkeit hat der Vermieter keinen Einfluss und haftet nicht dafür.
Artikel 4: Löschung
- Bei einer Stornierung durch den Mieter bis zu 48 Stunden vor Beginn des Mietzeitraums sind 50 % des gesamten Mietpreises fällig. Eine Umbuchung auf ein anderes Datum oder eine andere Uhrzeit (sofern verfügbar und in der gleichen Saison) ist nur bei schlechtem Wetter kostenlos möglich. Siehe Artikel 4.4.
- Storniert der Mieter innerhalb von 48 Stunden vor Beginn des Mietzeitraums, wird der volle Mietpreis fällig.
- Bei Nichterscheinen (Nichteinhaltung der Reservierung durch den Mieter) wird der gesamte Mietpreis in Rechnung gestellt. Wenn ein Geschenkgutschein eingelöst wird, verfällt der Wert dieses Gutscheins. Der Geschenkgutschein gilt dann als zurückgegeben.
- Bei einer Halbtages- oder Ganztagesmiete ist eine Umbuchung auf ein anderes Datum bei schlechtem Wetter (Code Orange oder höher, Windstärke 6 oder höher im Segelgebiet) bis zu 2 Stunden vor Mietbeginn kostenlos möglich. Schlechtes Wetter während des Mietzeitraums fällt nicht unter die Stornierungsbedingungen und führt daher nicht zu einer Rückerstattung.
- Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Mietvertrag einseitig aufzulösen und die Reservierung zu stornieren. Wir haften nicht für Kosten, die dem Mieter entstehen.
Artikel 5: Haftung
- Der Mieter ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden und Diebstahl des Schiffes und des dazugehörigen gemieteten Zubehörs zu verhindern und zu begrenzen.
- Der Mieter haftet für Schäden und/oder Verlust des Schiffes und des gemieteten Zubehörs, soweit diese nicht durch eine Versicherung gedeckt sind, die während der Zeit entstehen, in der er das Schiff in seiner Obhut hat. Unter Schaden ist auch ein Folgeschaden zu verstehen.
- Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden am Eigentum des Mieters und anderer Personen an Bord oder für Veruntreuung dieses Eigentums.
- Die Selbstbeteiligung für Schäden am Schiff beträgt pro Ereignis 250,00 € bis 500,00 €. Im Falle einer Beschädigung wird die Kaution einbehalten. Bei mehreren Veranstaltungen kann der Mieter für den Selbstbehalt pro Veranstaltung haftbar gemacht werden. Wenn der Schaden bei der Gegenpartei geltend gemacht werden kann, wird das von beiden Parteien ausgefüllte und unterzeichnete Schadenformular bearbeitet.
- Der Verlust von Ausrüstungsgegenständen wie Fender, Schwimmwesten, Anker, Badeleiter, Kissen usw. des Schiffes muss vom Mieter vor Ort ersetzt werden.
- Der Mieter und die an Bord befindlichen Personen müssen sich der geltenden Gesetze und Vorschriften bewusst sein und sind für deren Einhaltung verantwortlich. Mieter und Besatzung haften außerdem gesamtschuldnerisch für Bußgelder und Strafen, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Gesetze und Vorschriften ergeben und während der Mietdauer und des Aufenthalts im Hafen anfallen. Dazu gehören auch befristete Regelungen wie die Corona-Maßnahmen.
Artikel 6: Verzug
- Der Vermieter kann den Mietvertrag jederzeit während der Mietzeit einseitig kündigen, ohne die Miete ganz oder teilweise zurückzahlen zu müssen, wenn:
a. Die Wetterbedingungen erfordern es (Windstärke 6 oder höher, Gewitter, Schlagregen usw.)
b. Der Mieter hält sich nicht an die Mietbedingungen, die Bootsregeln oder das Gesetz.
c. Der Mieter steht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen oder verursacht ein Ärgernis.
d. Der Mieter erweist sich als unfähig, ein Schiff sicher zu führen.
All dies liegt im Ermessen des Vermieters. - Wird das Schiff später als zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort übergeben, hat der Vermieter Anspruch auf eine Erhöhung des Mietpreises um 25,00 € pro Viertelstunde und auf Ersatz weiterer (Folge-)Schäden, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass die verspätete Rückgabe nicht vom Mieter zu vertreten ist.
- Wenn der Mieter das Schiff nicht in dem Zustand übergibt, in dem er es erhalten hat, oder wenn er nicht gemäß Artikel 5 dieser Bedingungen gehandelt hat, ist der Vermieter berechtigt, das Schiff auf Kosten des Mieters in den Zustand zu versetzen, in dem es sich zu Beginn der Mietzeit befand.
- Es ist nicht gestattet, mehr als die vom Vermieter angegebene Anzahl von Personen an Bord des Schiffes zu nehmen oder das Schiff für andere als die vom Vermieter vorgesehenen Zwecke zu nutzen. Stellt der Vermieter fest, dass mehr als die maximale Personenzahl an Bord gegangen ist oder dass Haustiere unerlaubt an Bord gegangen sind, wird die gesamte Kaution einbehalten.
- Der Schiffsführer muss zum Zeitpunkt des Führens des Fahrzeugs nüchtern sein und darf den gesetzlich zulässigen Blutalkoholspiegel nicht überschreiten. Stellt der Vermieter fest, dass dies nicht der Fall ist, wird er das Schiff ohne Rückerstattung der Miete und der Kaution sofort einziehen.